Fischereigemeinschaft Neufeldersee

Hinweis !!! Während der Badesaison ist tagsüber der Zutritt zu See gebührenpflichtig

Ausgabestellen für Tageskarten:

Neufelder Seebetriebe GmbH
Eisenstädterstraße
2491 Neufeld a. d. Leitha
Tel.: +43 2624 53500
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bäckerei Huber
Linke Bahngasse 7
2491 Neufeld a. d. Leitha
Tel.: +43 2624 54077
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag 05:30 – 11:00 Uhr

Harrys Angelsport
Wohlfahrtgasse 17
2700 Wiener Neustadt
Tel.: +43 2622 66883

Bernhard Gaubmann
Tel.: +43 650 5301477

Jahreskarte

Derzeit haben wir alle Jahreskarten vergeben
und bereits eine lange Liste mit Anfragen

Bestimmungen und Preise für Tageskarten

Ausübung:

Das Angeln ist nur vom 15.02. bis 15.12. des Jahres erlaubt!
Gültig von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr des Folgetages.

In der Zeit vom 15.6. bis 15.9. ist die Fischerei nur bis 8:00 Uhr vormittags und erst ab 19:00 Uhr abends erlaubt.

Der Badebetrieb darf nicht behindert oder gestört werden.

Ausgenommen von dieser Beschränkung  sind Tage mit  ausgesprochenem Schlechtwetter bzw Regenwetter.

Bei Abenddämmerung ist der Angelplatz ( auch Boot ) zu beleuchten!

  • Mit dem Boot sind 15m Abstand vom Ufer, bzw. Badestegen einzuhalten!
  • Der Angelplatz und die Boote sind sauber zu halten!
  • Der schonende Umgang mit den gefangenen Fischen ist Pflicht!
  • NEU: Beim Grundangeln vom Ufer muss die Schnur abgesenkt werden!

Hinweis! Während der Badesaison ist der Zugang zum See tagsüber gebührenpflichtig.

Das Aufstellen von Zelten ist nicht erlaubt!

Fangstatistik:

Jeder entnommene Fang muss sofort mit Datum und Uhrzeit in die Fangstatistik eingetragen werden.

Erlaubte Angelruten: 2 Angelruten, ausgenommen beim Spinnfischen oder Schleppfischen ist nur eine Rute erlaubt. Beim Angeln auf Friedfische sind nur Einzelhaken erlaubt.

Tauchkarte:

(zum Vergrößern einfach auf die Karte klicken)

Tageslimit:

2 Edelfische, 2 Barsche bis 30 cm je Tag. Die Mitnahme von Weißfischen ist nicht gestattet.

Schonzeit / Brittelmaß:

  • Hecht: 1.1. – 1.5. / 65 – 90 cm
  • Zander: 1.1. – 1.5. / 45 cm
  • Karpfen: 1.5. – 31.5. / 35 cm
  • Schleien: 16.5. – 30.6. / 30 cm
  • Wels: — / — cm
  • Forelle: — / 25 cm
    Welse müssen entnommen werden.

Seeforellen sind ganzjährig geschont, Karpfen ab 10 kg und Hechte ab 90 cm sind schonend zurückzusetzen.

Preise

Tageskarte Ufer = 30 €
Tageskarte Boot = 35 €

3 Tage Ufer = 80 €
3 Tage Boot = 90 € + 30 € Boot

Ruderboot Tag = 15 €

Jahresuferkarte = 320 €
Jahresbootkarte = 450 €
Jahresboot = 73 €

 

Verboten ist:

  • Fischen ohne gültige gesetzliche Fischereikarte.
  • Fischen mit Köderfischen während der Schonzeit von Hecht und Zander.
  • Fischen mit lebendem Köderfisch.
  • Das Auslegen von Angelruten ohne Aufsicht.
  • Das Betreten und Anhängen an privaten Badestegen.
  • Jede Art von Anfüttern.
  • Das Fischen im Schongebiet (Yachthafen).
  • Der Verkauf von gefangenen Fischen und Krebsen.

Kontrollorgane sind berechtigt, Lizenz, Fangstatistik, Rucksack, Behältnisse, Taschen und PKW zu kontrollieren und bei Verstoß gegen die oben genannten Bedingungen die Fischereiberechtigung zu entziehen.